Vereinsrechtliche Beratung

Caritas ist dezentral: Sie ist das Projekt von tausenden Aktiven in – allein im Bistum Würzburg – hunderten von Vereinen. Die Caritasvereine sind nicht nur durch ihr Engagement etwas Besonderes, sondern auch rechtlich: Sie haben eine kirchenrechtliche Grundlage und unterliegen dadurch der Aufsicht des Bischofs, sind aber auch an die deutschen Gesetze gebunden.

Vereinsrechtliche Fragen treten im Alltag immer wieder auf: Was muss ein neugewählter Vorstand beachten? Was ist zu tun, wenn nicht alle Vorstandsämter besetzt werden konnten? Wie sichert man eine Zusammenarbeit mit einem anderen Caritasverein rechtlich ab? Wie ändert man eine Vereinssatzung? Die vereinsrechtliche Beratung des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg unterstützt die Aktiven vor Ort bei solchen Fragen. Gerade bei Satzungsänderungen, die später vom Amtsgericht geprüft werden, ist eine passgenaue Beratung wichtig und sinnvoll. 

Ihr Ansprechpartner:

Arbeitshilfen

Für unsere Mitglieder halten wir eine Vielzahl von Arbeitshilfen bereit: 

  • Mustersatzung für KiTa-Trägervereine: Die Datei enthält zwei Varitanten  – einmal mit einem klassischen Vorstand mit einzelnen Vorstandsämtern und zum anderen mit einem Vorstandsteam, das die Aufgaben erst nach der Wahl intern frei verteilt. 
  • Muster- Geschäftsordnung Vorstandsteam: In KiTa- Trägervereinen mit einem Vorstandsteam aus gleichberechtigten Mitgliedern muss die Aufgabenverteilung im Vorstand geregelt werden. Das Muster gibt Anregungen, wie man dies und die Gestaltung des Verfahrens im Vorstand regeln kann.
  • Übersicht Ladung zur Satzungsänderung/Satzungsneufassung: Im Vorfeld einer Satzungsänderung ist es wichtig, Fehler zu vermeiden, die zu einer Unwirksamkeit des Beschlusses der Mitgliederversammlung führen könnten. Die Übersicht hilft dabei.
  • Übersicht Ablauf einer Satzungänderung/Satzungsneufassung: Worauf muss man bei einer Mitgliederversammlung achten? Wie formuliert man das Protokoll? Was ist danach zu tun? Diese Fragen beantwortet die Übersicht. 
  • Übersicht Satzungsgenehmigungen: Caritas-Mitgliedsvereine sind kirchliche Vereine. Satzungsänderungen müssen deshalb vom Bischöflichen Ordinariat genehmigt werden. Die Übersicht beschreibt das richtige Vorgehen.
  • Übersicht planmäßiges Zusammenwirken: Wenn gemeinnützige Vereine sich zusammentun wollen, um bestimmte Aufgaben gemeinsam zu erledigen, müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden. Die Übersicht gibt Hinweise, wie man vorgehen sollte. 
  • Übersicht Notstand: Wenn trotz aller Bemühungen nicht genügend Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand gefunden werden, kann der Verein handlungsunfähig werden. Ein gerichtlich bestellter Notvorstand soll dies vermeiden, bis irgendwann doch noch eine Neuwahl erfolgen kann. 
  • Übersicht Vereinsauflösung: Wenn der Zweck eines Vereins erreicht ist oder wenn sich nicht mehr genügend Mitglieder finden, dann kann es manchmal nötig sein, einen Verein aufzulösen. Die Übersicht gibt eine Anleitung für das dann notwendige Vorgehen. 
  • Übersicht Liquidation: Nach einer Vereinsauflösung sieht das Gesetz die Liquidation vor. Die Übersicht hilft dabei, diese fehlerfrei durchzuführen. 
  • Übersicht Rechtsform – Verein oder GmbH?: Die Übersicht gibt eine Orientierung, wann ein Verein und wann eine GmbH die bessere rechtliche Lösung für ein Projekt ist. 

Arbeitshilfen_Mitglieder- und Vereinswesen

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20240605_MustersatzungKiTa.docx
05.06.2024 | © Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V.
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2024051_GO_Vorstandsteam_Muster.docx
21.05.2024 | © Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V.
459,7 KB
UEbersicht_Ladung_zur_Satzungsaenderung-Satzungsneufassung_20241122.pdf
12.03.2025 | © Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V.
459,1 KB
UEbersicht_Satzungsaenderung-Satzungsneufassung_20230612.pdf
12.03.2025 | © Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V.
97,3 KB
UEbersicht_Satzungsgenehmigungen_Stand_22.02.2021.pdf
23.10.2023 | © Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V.