Die Caritas in Unterfranken ist kein Sozialkonzern sondern die Summe vielfältiger Projekte und Initiativen im Lebensraum der Menschen.
Caritas-Arbeit braucht Fachleute. Deshalb engagieren wir uns für die Aus-, Fort- und Weiterbildung eigener ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Caritas hat für die eigenen Beschäftigten ein eigenes Tarifwerk. Die „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ - kurz AVR Caritas - regeln bundesweit die Rechte und Pflichten der etwa 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den rund 25.000 Einrichtungen der Caritas.
Bei den AVR Caritas handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts.