Stiften für die Caritas

Geld ist nicht alles – kann aber vieles bewirken

Hoffnung schenken.  Zukunft stiften.

Stiftungen haben im Bistum Würzburg eine lange und gute Tradition. Ohne sie wären viele soziale Dienste unserer Gesellschaft und unseres sozialen Lebens nicht zu leisten. Wer weiß, vielleicht kommen Sie, Ihre Angehörigen oder Freunde auch einmal in die Situation, dass Sie Caritas-Einrichtungen, die durch die Caritasstiftung Würzburg gefördert werden, benötigen. Wir werden uns dann freuen, Ihnen helfen zu können.

Die Caritasstiftung Würzburg wurde am 27. September 2000 gegründet, am Fest des Hl. Vinzenz von Paul.

Die unter Aufsicht des Bischofs von Würzburg stehende Stiftung unterstützt caritative und soziale Angebote im Bereich der Diözese Würzburg. Sie ist eine rechtsfähige, kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts und wird jährlich durch die Stiftungsaufsicht des Bischofs von Würzburg geprüft. Sie leistet Hilfe und gibt Zuwendung, wenn öffentliche oder andere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Das Gremium der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Er verwaltet die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Neben dem Vorstand des Caritasverbandes der Diözese Würzburg e.V., Domkapitular Clemens Bieber, gehören dem Stiftungsvorstand Dr. Anke Klaus, Eugen Hain und Pfarrer Werner Vollmuth an.

Das Stiftungswesen bietet eine ideale Möglichkeit, Verantwortung für unsere Gesellschaft zu übernehmen. So können Sie mit Ihrem Vermögen viel Gutes bewirken.

Caritasstiftung

Spende
Ihre Spende – gleich welcher Höhe – hilft der Caritasstiftung Würzburg, kurzfristig wichtige soziale Projekte zu fördern. Spenden fließen nicht dem Stiftungsvermögen zu, sondern werden im Rahmen der steuerlichen Vorschriften zeitnah zur Förderung der Stiftungszwecke verwendet.


Testament
Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Caritasstiftung Würzburg schenken Sie Menschen in der Region viel Freude, Hoffnung und neue Zukunftschancen. So wirkt Ihr Lebenswerk über Ihre Zeit hinaus.


Zustiftung
Eine Zustiftung fließt dem Stiftungsvermögen zu und vergrößert den Kapitalstock und somit die Reichweite der Caritasstiftung Würzburg dauerhaft. Zustiftungen sind in jeder beliebigen Höhe möglich. Während das zugestiftete Vermögen unangetastet bleibt, werden die sozialen Projekte aus den Erträgen des angelegten Geldes gefördert. Der Vorteil dieser langfristigen Anlageform: Sie erhöht die Hilfskapazitäten der Stiftung planbar und nachhaltig. Über die konkrete Verwendung der Mittel kann die Stiftung im Rahmen der Satzung frei entscheiden.


Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine eigene, rechtlich unselbstständige Stiftung mit einer eigenen Satzung. Die Treuhandstiftung kann den Namen des Stifters oder der Stifterin und einen bestimmten Förderzweck haben. Den Aufwand der Gründung und Verwaltung übernehmen wir für Sie. Vorteil gegenüber einer rechtlich selbstständigen Stiftung ist die unkomplizierte Errichtung und Verwaltung. Zudem kann die Treuhandstiftung Spenden entgegennehmen. Die Caritasstiftung Würzburg als Treuhänderin garantiert, dass Ihr Engagement dauerhaft und über die eigene Lebenszeit hinaus mit Ihrem Namen verbunden bleibt.


Stifterdarlehen
Ein Stifterdarlehen ist eine wirksame Hilfe auf Zeit. Sie überlassen der Stiftung einen Geldbetrag und geben uns damit ein zinsloses Darlehen. Wir legen das Kapital für Sie an. Die Zinsen fließen direkt in die Arbeit der Stiftung. Wenn Sie Ihr Geld wieder benötigen, kündigen Sie den Darlehensvertrag und bekommen den vollständigen Betrag wieder zurück.


Stiftungsfonds
Stiftungsfonds sind eine besondere Form der Zustiftung. Sie unterscheiden sich durch ein wichtiges Merkmal: Mit einem Stiftungsfonds können Sie die Unterstützung konkreter Zielgruppen z. B. Kinder und Jugendliche, Familien oder Senioren festlegen. In Absprache mit der Caritasstiftung Würzburg entscheiden Sie, welche Projekte Sie mit den Erträgen Ihres Fonds fördern möchten. Der durch Sie gegründete Stiftungsfonds kann Ihren Namen oder einen Namen Ihrer Wahl tragen. Er kann jederzeit durch weitere Zustiftungen oder Spenden aufgestockt werden.


Kontoverbindung

Kontoinhaber:  Caritasstiftung Würzburg
IBAN:                DE16 7509 0300 0003 0011 13
BIC:                  GENODEF1M05

Die Caritasstiftung Würzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Daher fallen bei ihr weder Schenkungs- noch Erbschaftsteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital - egal ob zu Lebzeiten oder per Testament - ungeschmälert dem Stiftungszweck zugute.

Der Gesetzgeber gewährt außerdem bei Zuwendungen an die Caritasstiftung Würzburg und die von ihr verwalteten Treuhandstiftungen einen Steuervorteil für den oder die Spendenden bzw. Stiftenden. Zuwendungen können als "Sonderausgaben" vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.


Spende
Als Privatperson können Sie Zuwendungen an die Caritasstiftung Würzburg jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bei Unternehmensspenden sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden in einem Kalenderjahr diese Obergrenzen überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Beträge unbegrenzt auf die Folgejahre übertragen. 


Erbschaft oder Schenkung
Egal ob in Form einer Schenkung zu Lebzeiten oder in Form eines Testaments: Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das Vermögen aus Ihrem Erbe oder Ihrem Vermächtnis kommt daher zu 100 Prozent der gemeinnützigen Organisation und ihren Projekten zugute.


Zustiftung
Zustiftungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung können bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei zusammen veranlagten Paaren liegt die Betragsgrenze bei 2 Millionen Euro.


Treuhandstiftung
Auch für Ihre Treuhandstiftung, die treuhänderisch von der Caritasstiftung Würzburg verwaltet wird, gelten die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer Zustiftung.


Stifterdarlehen
Mit einem Stifterdarlehen stellen Sie der Caritasstiftung Würzburg leihweise Mittel zur Verfügung, die Sie wieder zurückfordern können. Die Zinserträge fließen direkt der Stiftung zu und müssen folglich nicht mehr in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Da die Caritasstiftung Würzburg als gemeinnützige Stiftung von der Körperschaftssteuer befreit ist, werden bei uns die Zinsen nicht besteuert und stehen in vollem Umfang den Caritas-Projekten zur Verfügung. Ihr Darlehensbetrag selbst kann jedoch nicht steuerlich berücksichtigt werden. Dies geschieht erst dann, wenn Sie diesen endgültig der Caritasstiftung Würzburg als Spende, Zustiftung oder Stiftungsfonds zukommen lassen. 


Stiftungsfonds
Wer sich für die Gründung eines Stiftungsfonds entscheidet, kann ebenso wie bei einer Zustiftung bis zu 1 Million Euro bzw. 2 Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren steuerlich geltend machen.

Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Einzelheiten finden Sie in den nachfolgenden Downloads.

Ihr Ansprechpartner: