Kinderhilfe und Kitas

Katholische Tageseinrichtungen für Kinder

Für die fachliche Beratung von Tageseinrichtungen sind umfassende Kenntnisse der Betriebsorganisation, von Pädagogik und Psychologie, von der Kinder- und Jugendhilfe notwendig. Hierbei unterstützt die Fachberatung der Caritas und befähigt zur Eigenverantwortung.

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Wirtschaftliche Beratung

Der Caritasverband für die Diözese Würzburg unterstützt die ca. 500 kath. Kindertagesstätten bei Bedarf auch durch wirtschaftliche Beratung.

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Fachberaterinnen und Fachberater

Alle Kontaktinformationen und Zuständigkeitsbereiche auf einen Blick

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KiTa-Gehaltsabrechnung

Die Trägervertreter, in ihrer Funktion als Arbeitgeber, können die Abwicklung der Gehaltsabrechnung ihrer Mitarbeiter als kostenlose Dienstleistung über die Gehaltsabrechnungsstelle des Fachbereichs katholische Kindertageeinrichtungen abwickeln lassen. Die Gehaltsabrechnungsstelle kann somit als „Lohnbüro" für alle Arbeitnehmer, die bei einem caritativen Trägerverein angestellt sind, verstanden werden.

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AdebisKita Beratung

AdebisKita ist eine Verwaltungssoftware, die Leitungen und Träger bei den anfallenden Verwaltungsaufgaben in den Kindertageseinrichtungen unterstützt. Die Beratung richtet sich an Träger (Vereinsvorstände, Kita-Beauftragte der Kirchenverwaltung, Pfarrer), Leitungen von kath. Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungskräfte und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen, die mit AdebisKita arbeiten.

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Arbeitshilfen für Kita-Vorstände

Das Handbuch als Arbeitshilfe für KiTa-Vorstände soll Ihnen als Nachschlagewerk für allgemeine Fragestellungen bezüglich der Vorstandsarbeit dienen. Es vermittelt Ihnen einen ersten Überblick zu vereins- und steuerrechtlichen Fragen sowie in Bezug auf Buchhaltung und Jahresabschluss.

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Arbeitsrechtliche Beratung Kita

Der Diözesan-Caritasverband Würzburg berät seine angeschlossenen Einrichtungen und Vereine, insbesondere die Dienstgeber, kostenlos in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bzw. Fragestellungen und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt beim Unternehmer. Er ist verpflichtet eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen.

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Datenschutz in kirchlichen Kindertageseinrichtungen

Ziel des KDG: Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch bei ihrer Verarbeitung (Datenverarbeitung = Speichern, Übermitteln, Verändern, Sperren, Nutzen und Löschen von Daten).

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Download

Hier finden Sie Arbeitshilfen und Informationen zum Download.

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