Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands e.V. hat heute mit großer Mehrheit eine neue Eingruppierung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen. Die aus Mitarbeitern und Dienstgebern paritätisch besetzte Kommission einigte sich auf eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3,5 Prozent. Damit setzt sie den Beschluss der Bundeskommission vom 10. Dezember 2015 um. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2016. Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite profitieren beide, wie die Verhandlungspartner in einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen.
„Mit dem Beschluss erhöhen die Dienste und Einrichtung ihre Attraktivität als Arbeitgeber“, erklärt Peter Cramer, Stellvertretender Vorsitzender der Regionalkommission Bayern und Dienstgebervertreter. „Das ist nicht zuletzt wichtig, um neues Personal zu gewinnen.“ Mit dem schnellen Beschluss gleich zu Jahres-beginn erhalten die Dienste und Einrichtungen Planungssicherheit und eine gute Grundlage für die Verhandlungen mit den Kostenträgern. Positiv bewertet die Dienstgeberseite des Weiteren, dass die Tarifeinigung nicht rückwirkend in Kraft tritt.
„Die Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst in Bayern erhalten ab 1. Januar 2016 mehr Lohn“, sagt Martin Pickel, Vorsitzender der Regionalkommission Bayern und Dienstnehmervertreter. „Und zwar auf Niveau des TVÖD.“ „Leider konnte ein Ausgleich für die Erhöhungen im TVÖD für 2015 nicht erreicht werden.“ In den Kindertagesstätten, stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und Beratungsstellen der Caritas in Bayern arbeiten rund 60.000 Caritas-Mitarbeiter(innen) als Erzieher(innen), Heilpädagog(inn)en, Sozialarbeiter(innen) und Sozialpädagog(inn)en.
Vorangegangen war die Einigung auf Bundesebene am 10. Dezember 2015: Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK Caritas) hatte für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst mit rund 200.000 Beschäftigten neu geregelt, wie und nach welchen Merkmalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig im Tarif eingruppiert werden. Verschiedene Berufsgruppen in Kindertagesstätten, in Beratungsdiensten oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gelangen dabei in höhere Tarifgruppen, so dass die Löhne über den gesamten Bereich um durchschnittlich 3,5 Prozent steigen. Dies gilt nun auch für die Region Bayern. Die Grundlage hierfür war der Tarifabschluss im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst im September 2015.
Kontakt Dienstgeberseite:
Peter Cramer
stellvertretenden Vorsitzenden der Regionalkommission Bayern und Dienstgebervertreter
Tel. 0941 5021142
p.cramer@caritas-regensburg.de
Kontakt Mitarbeiterseite:
Martin Pickel
Vorsitzender der Regionalkommission Bayern und Dienstnehmervertreter
Tel: 09133/6079970
martinpickelak@arcor.de