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13.10.2008

Schwierigkeiten verlagern statt verringern

Michael Deckert, Fachbereichsleiter katholische Kindertagesstätten, erläutert die Änderungen des neuen Kindergartengesetzes.

Am 31. August ist das neue Kindergartengesetz bundesweit in Kraft getreten. Undurchsichtig bleibt für viele Eltern, wie die Änderungen aussehen und inwiefern sie und ihre Kinder davon betroffen sind. Michael Deckert, Fachbereichsleiter des Caritasverbandes und zuständig für die katholischen Kindergärten in der Diözese, erläutert die Änderungen. Er zweifelt daran, ob das Gesetz an der richtigen Stelle ansetzt.

Was hat sich im Zuge der Neuerung des Kindergartengesetzes geändert?

Das Gesetz ist bereits am 1.8.2005 in Kraft getreten. Es gab dann eine einjährige Übergangsfrist, in der die "alte" Personalkosten-Förderung weitergeführt wurde. Ab dem 1. September 2006 trat die kindbezogene Förderung in Kraft. Mit dem 31. August 2008 fielen nun sämtliche Übergangsregelungen weg. Ich denke, die fundamentalste Veränderung war die Veränderung der Förderung.

Was muss man sich konkret darunter vorstellen?

Im alten Kindergartengesetz gab es Vorschriften dazu, wie groß eine Gruppe sein darf und wie viel Personal dafür mindestens vorgehalten werden muss. Aus den Kosten für das Personal hatte der Staat einen Mittelwert errechnet und diese Kosten wurden refinanziert. Nun ist es vollkommen unabhängig davon, welche Kosten für das Personal entstehen. Es geht um die Anzahl und "Art" der Kinder. Wenn Sie zehn Kinder unter drei Jahren haben, bekommen Sie mehr Förderung, als für zehn Kinder ab drei Jahren. Weil erstere einen erhöhten Betreuungsaufwand haben, fließt mehr Geld. Jetzt gibt es Geld für die tatsächlich anwesenden Kinder und nicht unter dem Gesichtspunkt, wie viele Kinder haben welche Zeiten gebucht – das ist die Änderung.

Was will man mit der Änderung erreichen?

Das Gesetz geht weg von einer Objektförderung, mit der die Kindertageseinrichtung an sich als Einrichtung gefördert wird, hin zu einer Subjektförderung, das heißt: Das Kind soll bei der Förderung im Mittelpunkt stehen. In der "alten" Förderung gab es quasi "Pufferzonen" in der Finanzierung, die für mein Dafürhalten auch für pädagogische Prozesse unentbehrlich sind. Eine Gruppe wurde mit 1,5 Kräften finanziert, egal ob 15 Kinder als Untergrenze oder 28 Kinder als Obergrenze da waren. Die neue Förderung ist dagegen kindgenau. Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob das gerecht ist. Natürlich wird eine Erzieherin in einer Einrichtung in München, die mit Kindern voll ausgelastet ist, sagen, was interessiert mich die Situation in Unterfranken, wo weniger Kinder da sind.

Wie haben Sie bisher die Betreuungssituation verbessern können?

Fakt ist, dass wir in Unterfranken seit 1996 den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verwirklicht haben. Als einzige Region in Deutschland hatte hier jedes dreijährige Kind einen Ganztagesplatz. In Kombination mit den drastisch zurückgegangenen Kinderzahlen haben die Kindertageseinrichtungen deshalb fast zwangsläufig unter den Auswirkungen dieses neuen Gesetzes gelitten, da wir damit natürlich definitiv weniger Fördermittel nach Unterfranken ziehen, als die anderen Regionen.

Müssen Sie einen finanziellen Ausgleich schaffen?

Natürlich versuchen wir das auszugleichen, damit ein Teil der sozialen Infrastrukturen in unseren Ortschaften erhalten bleibt. Jedes Jahr fließen ungefähr 1,2 Millionen Euro Kirchensteuermittel in diesen Bereich. Dennoch – wenn wenig Kinder da sind, gibt es wenig Förderung. Da gibt es einige Ungereimtheiten im Gesetz. Es gibt zum Beispiel die sogenannte Landkindergartenregelung. Die besagt, dass der Träger, wenn er weniger als 22 Kinder hat, dennoch unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung für 22 Kinder bekommt. Es wird einfach hochgerechnet. Dies war eine der zentralen Forderungen, für die wir uns nachhaltig eingesetzt hatten, damit auch weiter die kleinen Einheiten vor Ort erhalten werden können. Das Absurde daran ist nun, dass auch das Personal für die 22 Kinder vorgehalten werden muss. Dadurch erhöhe ich meine Ausgaben. Der Sinn einer solchen Regelung bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers. Üblicherweise folgen die Finanzmittel dem Zweck und nicht umgekehrt.

Wie kommt das neue Gesetz bei den Eltern und in den Einrichtungen an?

Wir haben im letzten Jahr eine Umfrage in der Diözese gemacht. 467 Vorstände wurden angeschrieben, 72,4 Prozent haben geantwortet. Von diesen 72,4 Prozent sehen 78 Prozent Nachteile durch die Einführung. 3,6 Prozent haben Vorteile gesehen. Das ist eindeutig. Die Reaktionen der Eltern waren sehr unterschiedlich – von ablehnend bis zustimmend – abhängig von den bereits vorhandenen Dienstleistungsangebot der Einrichtungen. Inzwischen ist eine neue Elterngeneration in den Einrichtungen, die die alten Regelungen nicht mehr kennen und deshalb auch nicht mehr vergleichen können.

Wo sehen Sie konkreten Handlungsbedarf?

Die einfachste Lösung wäre mehr Geld in das System zu geben. Und nach Möglichkeit Verwaltungsvorschriften abbauen, die schlichtweg unsinnig sind. Wenn die Staatsregierung empfiehlt, dass ein Anstellungsschlüssel von eins zu zehn sinnvoll ist, das heißt eine Arbeitsstunde des Personals im Verhältnis zu zehn gebuchten Stunden der Kinder, und sie feststellt, dass der bayernweite Durchschnitt bei eins zu elf liegt und fast ein Drittel der Einrichtungen sogar schlechter als 11,5 ist, dann müsste die Konsequenz sein, soviel Geld zur Verfügung zu stellen, dass eigene Empfehlungen umgesetzt werden können. Die Alternative wäre eine Erhöhung der Elternbeiträge. Und die sind bei 85 Euro für vier bis fünf Stunden schon heftig. Rechnen sie mal 85 mal sechs Monate. Nicht schlecht, was man da für ein dreijähriges Kind bezahlt.

Ist das Ihrer Meinung nach eine familienfreundliche Politik?

Schwierig. Gekürzt wurden die Gelder ja nicht. Familie ist ein Globalthema, bei dem ich die Kindertagesstätte nicht herausnehmen kann. Es besteht zunehmend die Gefahr der Entsolidarisierung. Ich denke, das ist der Knackpunkt. Ich würde mir wünschen, dass es eine Diskussion dazu gibt, wie wir Familien unterstützen wollen und dass dann alles gegengeprüft wird, ob es auch eine tatsächliche Unterstützung ist.

Wie denken Sie über Betreuung nach der Kindergartenzeit?

Ich finde es immer faszinierend, dass mit der Schule die ganze Diskussion um verlässliche Betreuungszeiten abrupt aufhört. Kitas haben im Schnitt in Unterfranken 24 Tage im Jahr geschlossen. Wenn Sie Schulkinder haben, müssen sie 14 Wochen im Jahr abdecken.

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