Das Interesse an der Veranstaltung war enorm, denn das Gesetz mit dem sperrigen Namen hat sich Großes auf die Fahnen geschrieben, sei es eine bessere Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Förderung der Digitalisierung in der Pflege und mehr Transparenz. Ein guter Ansatz, der jedoch, wie Sonja Schwab betonte, mit so manchem „Aber" verbunden sei. So wurde mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen, mehr Personal in der Behandlungspflege einzusetzen. Refinanziert werden jedoch nur jene Mitarbeiter, die zum 1. Januar neu eingestellt wurden. „Alle Einrichtungen, die im Vertrauen auf das neue Gesetz bereits 2018 mehr Personal eingestellt haben oder die Auszubildenden nach der Ausbildung übernommen haben, gehen leer aus", bedauerte Schwab. Für die Anerkennung dieser Stellen setze sich derzeit die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ein. „Es kann nicht sein, dass es am Ende heißt, die Einrichtungen haben das Angebot nicht angenommen, wenn die Hürden zur Umsetzung seitens des Gesetzgebers immer höher gebaut werden", so Sonja Schwab.
„Diözesan-Caritasverband ist gut aufgestellt"
Bei aller Kritik lobte Schwab die generelle Bereitschaft, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen. Sie informierte die rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Inhalte, Änderungen und Auswirkungen des Gesetztes, die neuen Maßstäbe und Grundsätze für vollstationäre Einrichtungen sowie über das neue Verfahren zur Prüfung der Pflegequalität durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Durch Projekte wie EQisA und inQS sei man im Diözesan-Caritasverband bereits gut vorbereitet auf die Umstellungen. Zudem seien Schulungen in Planung, so Schwab.