Würzburg/Aschaffenburg/Kloster Kreuzberg (POW) Im Bistum Würzburg gibt es im Heiligen Jahr 2025 drei Hoffnungsorte, an denen der Ablass erworben werden kann: die Kloster- und Wallfahrtskirche auf dem Kreuzberg bei Bischofsheim in der Rhön, das Franziskanerkloster in Würzburg sowie die Kapuzinerkirche in Aschaffenburg. Bischof Dr. Franz Jung hat diese Orte ausgewählt, nachdem immer wieder Menschen nach Möglichkeiten fragten, den Ablass im Heiligen Jahr im Bistum Würzburg zu erwerben. Das Heilige Jahr steht unter dem Motto „Pilger der Hoffnung“.
„Als ‚Pilger der Hoffnung‘ sind wir angewiesen auf Hoffnungsorte, an denen wir uns erholen können, an denen wir manches Gepäckstück zurücklassen und neue Inspiration mitnehmen können“, heißt es in einem Schreiben an alle Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum. Das seien beispielsweise die zahlreichen Kirchen und Kapellen im gesamten Bistum, die in besonderer Weise von ihrer Tradition her geprägt sind, zu denen die Menschen mit ihren Anliegen und Nöten, Hoffnungen und Sorgen kommen, einzeln oder als Gruppen. „Wie wir aus Ihren Rückmeldungen sehen konnten, ist die ‚Landschaft‘ der Hoffnungsorte sehr vielfältig.“ Dabei gebe es Orte, die eine besondere Bedeutung haben. „Zentral gelegene Kirchen mit ihren festen Gottesdienstzeiten am Sonntag beziehungsweise Samstagabend, der Möglichkeit des Empfangs des Sakraments der Versöhnung, Angebote wie ‚Nacht der Hoffnung‘, Glaubenskurse, spirituelle Kirchenführung und vieles mehr haben eine Ausstrahlung in den jeweiligen Pastoralen Raum und darüber hinaus.“ Eine Karte mit solchen Orten findet sich im Internet unter www.pilgerderhoffnung.bistum-wuerzburg.de/hoffnungsorte.
Stichwort: Ablass im Heiligen Jahr
Im Heiligen Jahr 2025 können Gläubige einen Jubiläumsablass gewinnen. Das hat die Apostolische Pönitentiarie im Auftrag von Papst Franziskus bekanntgegeben. Der Ablass steht in engem Zusammenhang mit dem Sakrament der Versöhnung: Während die Beichte von Sünden befreit, erlässt der Ablass die damit verbundenen zeitlichen Sündenstrafen. Das bedeutet nach katholischer Lehre: Jede Sünde, die begangen wird, wirkt sich abträglich auf Menschen aus – akut und in der Folge. Wenn jemand zum Beispiel schwer angelogen worden sei, dann bleibe bei der Person, die belogen wurde, eine Wunde, die vielleicht ein Leben lang nachwirkt. Die Lüge wurde im Sakrament nachgelassen. Die Folgen der Lüge, die dem Beichtenden vielleicht gar nicht gegenwärtig sind, aber bleiben. Hier bietet die Kirche die Möglichkeit an, dass die Folgen der Sünde, die nach dem Tod vor Gott bleiben, nicht „abgebüßt“ werden müssen, sondern erlassen werden können. Zugleich könne diese barmherzige Zusage Gottes auch Verstorbenen zugewendet werden. Die Liebe verbinde über den Tod hinaus. Wer den Ablass begehe, lebe bewusster, denke über die Folgen der Sünde nach, ahne, dass solche Sünden einer „Aufarbeitung“ bedürfen – bei einem selbst und vielleicht auch bei Verstorbenen. So wird verständlich, was die Kirche über die Gewährung des Ablasses im Heiligen Jahr spricht. Für Papst Franziskus stellt der Ablass ein Geschenk dar, das aufzeigt, „wie grenzenlos Gottes Barmherzigkeit ist.“ (Spes non confundit 23) Es sei kein Zufall, „dass einst die Begriffe ‚Barmherzigkeit‘ und ‚Ablass‘ austauschbar waren, weil dieser die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt“. (ebd.) Der Ablass ist also eine Jubiläumsgnade. Voraussetzung für den Ablass sind ehrliche Reue, der Empfang der Beichte und der Eucharistie sowie ein Gebet in den Anliegen des Papstes. Er kann durch eine Wallfahrt nach Rom, ins Heilige Land oder zu dafür bestimmten Kirchen in den Bistümern erlangt werden. Im Bistum Würzburg sind das die Klosterkirche auf dem Kreuzberg, die Kapuzinerkirche in Aschaffenburg sowie das Franziskanerkloster in Würzburg. Auch Kranke, Gefangene und andere, die nicht reisen können, haben nach Vollzug der oben genannten Grundvoraussetzungen die Möglichkeit, den Ablass zu erhalten, wenn sie das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten.
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