Sehr geehrte Einrichtungsleitungen,
sehr geehrte Damen und Herren in der Trägerschaft,
die aktuelle Situation aufgrund der Corona-Krise ist für uns alle eine große Herausforderung. Es ist nachvollziehbar, dass damit einhergehend viele Verunsicherungen da sind, wie denn nun mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen bis 19.04.2020 umzugehen ist und insbesondere, was dies für die MitarbeiterInnen bedeutet. Der Fachbereich Kinderhilfe und Kath. Kindertageseinrichtungen spricht sich dazu täglich ab, um eine nach außen abgestimmte Beratung geben zu können.
Grundsätzlich sind 4 Punkte entscheidend:
- Es besteht die Dienstpflicht, d. h. Arbeitszeit wird erbracht.
- Die Notbetreuung der Kinder in der Einrichtung ist sicherzustellen (s. Liste der systemrelevanten Tätigkeiten und Formular des StMAS zur Erklärung bzgl. Berechtigung der Kinderbetreuung und Meldung der Notbetreuung bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde). Zu beachten ist, dass sich auch zu einem späteren Zeitpunkt in den nächsten Wochen ein weiterer Bedarf für Notbetreuung bei den Eltern ergeben kann.
- Nutzung der kinderfreien Zeit für die Ableistung sog. mittelbarer Tätigkeiten
- Prüfung/Reduzierung vorhandener Überstunden und Rest-Urlaubstagen aus 2019.
Die kinderfreie Zeit und die Erbringung der Arbeitszeit bietet nach unserem Dafürhalten die Gelegenheit, all das abzuarbeiten, wofür „sonst keine Zeit ist“, was „vor sich hergeschoben“ wird.
Für die Ableistung sog. mittelbarer Tätigkeiten, geben wir Ihnen aus unserer Sicht folgende Ideen, Beispiele weiter:
- Überarbeitung der Konzeption mit Überprüfung, ob alle relevanten Themen enthalten sind
- Überarbeitung interner Verfahrensabläufe im Rahmen des QM
- Überarbeitung von Aufgaben-/Stellenbeschreibungen
- Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Einrichtung
- Aktualisierung oder Erstellung von Rahmenhygieneplänen
- Auswertung von Beobachtungen und deren Dokumentation
- Vorbereitung von Elterngesprächen, Ausflügen
- Fallbesprechungen
- Planung für die pädagogische Arbeit
- Führen von Mitarbeitergesprächen
- jährlich umzusetzende Unterweisungen und Belehrungen
- Weiterbildung durch Fachliteratur, BEP, ggf. Online-Schulungen
- Aktualisierung oder Erstellung einer Inventarliste
- Aufräumarbeiten in der Kita
- etc.
Auch für Reinigungskräfte und hauswirtschaftliche MitarbeiterInnen gibt es Tätigkeiten, die sonst zu kurz kommen und nun erbracht werden können. Es können Grundreinigungen vorgezogen werden. Ebenso können sich die MitarbeiterInnen an Aufräumaktionen in der Kita beteiligen..
Gehen Sie mit der Erbringung Ihrer Dienstpflicht und der Erbringung Ihrer Arbeitszeit entsprechend den Gegebenheiten in Ihrer Kita um. Unter Sicherstellung der Notbetreuung ist es weiter nicht zwingend erforderlich, an den bestehenden Dienstplänen festzuhalten. Nutzen Sie z. B. die Gelegenheit für individuelles Arbeiten oder Arbeiten in Kleingruppen, z. B. bei der Konzeptionserstellung. Regeln Sie für sich, wie Sie Besprechungen im Gesamtteam handhaben, z. B. im Bewegungsraum mit entsprechendem Abstand. Prüfen Sie Möglichkeiten des mobilen Arbeitens zu Hause mit klarer Aufgabenstellung.
Bitte prüfen Sie zudem, ob eingeplante Schließtage – Planungstage, Konzeptionstage, Brückentage – im Laufe des Kindergartenjahres tatsächlich aufrechterhalten werden müssen.
In dieser Krisenzeit kommt es darauf an, mit kühlem Kopf und solidarisch die aktuelle Situation mit ihren Herausforderungen zu bewältigen. Bleiben Sie im Gespräch und nutzen Sie die für Sie und Ihre Einrichtung passenden Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir danken Ihnen für ihren Einsatz und Ihr Mitdenken.
Bleiben Sie gesund.