Würzburg. Auf dem Pflegesektor ist in diesem Jahr viel in Bewegung geraten. Mit dem Anfang Juli in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetz startet die Bundesregierung eine großangelegte Qualitätsoffensive im Pflegebereich. Das Gesetz verstärkt die aktivierende Pflege nach neusten medizinisch-pflegerischen Standards unter Beachtung der Menschenwürde. Pflegeskandale und die Herausforderungen in der Pflegepraxis hatten den Gesetzgeber zu diesen scheinbar selbstverständlichen Forderungen genötigt. Das Gesetz berührt auch die Caritas, betreibt sie doch in Unterfranken fast einhundert ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Dazu kommen neunzehn Tagespflegen. Auch für sie gilt die neue Qualitätsoffensive.
"Neben Expertenstandards im Bereich Schmerzbehandlung, Kontinenzförderung, Entlassungsmanagement, Dekubitus- und Sturzprophylaxe soll das Gesetz internes Qualitätsmanagement und externe Qualitätssicherung durch den Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenversicherung sicherstellen", so Paul Greubel, Fachbereichsleiter für Gesundheit und Alter beim Diözesan-Caritasverband. "Alle Kontrollen sind grundsätzlich unangemeldet. Doch das waren sie in Bayern auch vorher schon". Das neue Gesetz handelt hier sehr kundenfreundlich, denn die Prüfungsergebnisse müssen zukünftig genauso wie eigene Zertifizierungen im Internet veröffentlicht und in den Einrichtungen ausgehängt werden.
Pflegereform stärkt Patientenrechte und Situation der Tagespflege
Die Pflegereform hat die Ansprüche der Patienten gestärkt und damit die Ausgangslage für Tagespflegen verbessert. Pflegebedürftige erhalten jetzt höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenzkranken wurde von 460 Euro pro Jahr auf maximal 2.400 Euro angehoben, erklärt Annette Bardorf, beim Caritasverband zuständig für die wirtschaftliche Beratung der Pflegeeinrichtungen. Die Möglichkeit, ambulante Pflege und Tagespflege zu kombinieren, bringe jetzt echte Vorteile. Nahm vorher ein Patient mit Pflegestufe 2 beide Leistungen in Anspruch, wurden sie miteinander verrechnet und mit 980 Euro entgolten. Der Rest musste mit privaten Zuzahlung bestritten werden. Jetzt lassen sich beide Leistungen addieren, der gleiche Patient bekommt 1.470 Euro. Eine weitere Erleichterung für pflegende Angehörige sieht Bardorf in der Leistung der sogenannten Verhinderungspflege. Sie tritt in Kraft, wenn Angehörige sich aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise nicht um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern können. Mussten vorher erst zwölf Monate gepflegt werden, um hierauf einen Anspruch zu haben, hat sich dieser Zeitraum jetzt auf sechs Monate halbiert. "Diese Leistungen gibt es aber nur auf ausdrücklichen Antrag", stellt Bardorf klar.
Stichwort Tagespflege
Im Bereich der Tagespflegen weist Unterfranken neben dem Regierungsbezirk Schwaben bundesweit die größte Dichte auf. Allein neunzehn dieser Einrichtungen gehören zum Caritasverband, jede von ihnen betreut bis zu fünfundzwanzig Senioren. Viele von ihnen sind dement. Zum Angebot der Tagespflegen gehören Essen, Gesellschaft, Unterhaltung und Spiele, Ruheräume, Badezimmer und ein Transportservice. Viele der Gäste kommen täglich, andere nur ein bis zweimal die Woche. Tagespflegen ermöglichen es pflegende Angehörigen, einer geregelten Arbeit nachzugehen, mal auszuspannen oder in den Urlaub zu fahren.