Sehr geehrte/r Frau/Herr Landtagsabgeordnete/r ......
in den zurückliegenden Jahren haben wir uns immer wieder an Sie gewandt und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes aufgezeigt.
Wir begrüßen daher den Antrag u. a. der Abgeordneten Herrn Joachim Unterländer, Frau Barbara Stamm, Frau Christa Stewens vom 07.05.2009, die praktischen Erfahrungen der letzten drei Jahre mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes auszuwerten und die nächsten Schritte zur Weiterentwicklung einzuleiten. Gleichzeitung wollen wir die Gelegenheit nutzen und folgende Punkte in den Diskussionsprozess einbringen:
1. Die Umsetzung der sogenannten „Landkindergartenregelung“ führt diese ad absurdum. Auf der einen Seite erhalten die Träger eine bessere Förderung (und diese nur sofern die Kommune „mitspielt“), welche sie dann aber auf der anderen Seite wieder in Personal für fiktive Kinder investieren müssen.
Vorschlag: Errechnung des Anstellungs- und Qualifikationsschlüssels anhand der tatsächlich anwesenden Kinder.
2. Zeitgerechte finanzielle Planbarkeit der Einrichtung
Am 02.07.2007 kündigte das StMAS für die erste Jahreshälfte 2008 die Bekanntgabe des Basiswertes für das Kindertageseinrichtungsjahr 2007/2008 an. Bereits damals wurde von uns um eine frühere Nennung gebeten.
Letztlich wurde mit Bekanntmachung vom 11. Juli 2008 der Basiswert rückwirkend erhöht und der neue Basiswert für das Kindertageseinrichtungsjahr 2008/2009 veröffentlicht, welcher wiederum nochmals am 05.09.2008 verändert wurde, bei gleichzeitiger Absenkung des Anstellungsschüssels. Wirtschaftliche Kalkulationen und ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Personal (Entlassungen) und den Eltern (Elternbeiträge) sind durch eine solche Vorgehensweise nicht möglich.
Vorschlag: Bekanntgabe des zukünftigen Basiswertes im I. Quartal.
Mindestens halbjährige Übergangsfristen bei Veränderung desVerwaltungsvollzugs (z. B. Senkung des Anstellungsschlüssels)
3. Flexibilität der Träger / Verwaltungsvereinfachung
Hier ließen sich eine Reihe von Verlautbarungen auflisten, die wir bereits in der Vergangenheit benannt haben. Ein überdeutliches Beispiel nicht nachvollziehbarer Regelungen des Verwaltungsvollzugs sei hier genannt.
Das StMAS unterscheidet bei der Unterschreitung des Anstellungsschlüssel zwischen
- Krankheit, Ausscheiden von Personal und sonstigen Fehlzeiten
- und der Neuaufnahme eines Kindes bzw. Höherbuchungen.
Bei den erstgenannten Fällen hat der Träger bis zu 2 Monaten Zeit zu reagieren, bei den zweitgenannten Fällen muss er innerhalb des auftretenden Monates reagieren, da er ansonsten die komplette Monatsförderung verliert.
Die ursprüngliche Zielsetzungen des BayKiBiGs waren Verwaltungsvereinfachung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein Träger, der die „Notwendigkeit“ einer Familie erkennt, denn welche Gründe sollte es sonst für die Aufnahme eines Kindes oder einer Höherbuchung geben, kann dieser Familie erst dann helfen, wenn er die organisatorischen Voraussetzungen schafft.
Vorschlag:Abbau praxisuntauglicher Vorschriften und Dialog mit Vertretern der Spitzen-verbände vor den Veröffentlichen von Verwaltungsvorschriften.
4. Belohnung familienfreundlicher Öffnungs- und Schließzeiten.
Vorschlag:Erhöhung der Förderung der Einrichtungen mit mehr als 220 Öffnungstagen um je 1/220 der Jahresförderung.
Zur Erläuterung und Kommentierung dieser und anderer Punkte stehen wir Ihnen zur Verfügung. Gerne sind wir bereit, im Vorfeld der beabsichtigen Änderungen unsere Erfahrungen und Kompetenzen in einem konstruktiven Dialog einzubringen.
Ich hoffe sehr, dass Ihre Bemühungen, unsere Anliegen in den politischen Gestaltungsprozess einzubringen, von Erfolg gekrönt sind.
Vielen Dank
Martin Pfriem
Caritasdirektor