Wie heute seitens der Staatsregierung mitgeteilt wurde wird eine bayernweite Schließung aller Kindertageseinrichtungen vom 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 angeordnet. Diese beinhaltet ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern.
Notgruppen sind vorzuhalten nur für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in systemkritischen Berufen arbeiten und
- die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
- die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
- die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (hier tagesaktuell abrufbar) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).
Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehören z.B. Polizei, Rettungsdienste, THW, Berufsfeuerwehr, Ärzte, Pflege, Jugendhilfe- und Behinderteneinrichtungen
Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter mit Kindern im Kita- bzw. Schulalter sind aufgefordert zur Betreuung der eigenen Kinder Überstunden, Urlaub, auch unbezahlten Urlaub zu nehmen (bitte Abstimmung vor Ort!).
Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter in den Kitas haben Dienstpflicht. In dieser Zeit können sonstige Arbeiten, z. B. Überarbeitung der Konzeption, Dokumentation etc. erledigt werden. Für Einrichtungen sind das keine förderrelevanten Schließtage – vgl. Newsletter 322: „Sollten Einrichtungen geschlossen werden sind das keine förderrelevanten Schließtage“.
Da es sich um höhere Gewalt handelt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Elternbeiträge.
Bitte beachten Sie auch, dass vom StMAS sind weitere Informationen angekündigt sind, darunter auch eine Info für die Eltern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: