Anke Schäflein vertritt die Rechtsträger der Unterfränkischen Caritas in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die Geschäftsführerin des Kreiscaritasverbands Haßberge wurde am Freitag durch die Wahlversammlung in Würzburg mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Schäflein wird die Belange der Dienstgeber im Bereich des Diözesan-Caritasverbands in der Bayerischen Regionalkommission vertreten.
„Ich habe es mir gut überlegt und bin gerne bereit, die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu vertreten“, erklärte Schäflein vor der Wahlversammlung. Zur Teilnahme an der Wahl waren gut 600 Rechtsträger aus dem Bereich der Unterfränkischen Caritas aufgerufen. In einer kurzen Vorstellung erläuterte Schäflein, die seit 2006 Geschäftsführerin des Caritasverbands für den Landkreis Haßberge ist, ihre Beweggründe zur Kandidatur. Sie stehen unter anderem dafür, die Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission enger mit der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbands, der sie ebenfalls angehört, zu verknüpfen. Zudem habe sie persönliche eine Leidenschaft für Themen des Arbeitsrechts und Personalwesens.
In einem einfachen Wahlgang drückten die Vertreter der Rechtsträger Schäflein ohne Gegenstimme ihr Vertrauen aus. Im Namen des Diözesan-Caritasverbands dankte Andreas König, Leiter der Abteilung Personal und Finanzen, der Gewählten für ihr Engagement.
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbands ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Die Kommission umfasst im Sinne der Dienstgemeinschaft gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit einer Dreiviertelmehrheit.
Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen. Die Bundeskommission ist örtlich und sachlich bundesweit umfassend zuständig mit Ausnahme der Bereiche, die ausschließlich den Regionalkommissionen zugewiesen sind. Die Regionalkommissionen sind örtlich zuständig für die Einrichtungen der betreffenden Regionen. Sie sind sachlich unter anderem zuständig für die Höhe aller Vergütungsbestandteile sowie Arbeits- und Urlaubszeiten.
Die Vertreter der Caritas in der Diözese Würzburg gehören der Regionalkommission Bayern an. Neben der gewählten Vertreterin der Rechtsträger entsendet auch der Caritasverband für die Diözese Würzburg einen Vertreter. Dieser wird vom Diözesan-Caritasverband benannt.
Kilian Martin | Caritas