Sich rechtzeitig mit den bevorstehenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) zu befassen, das war die Intention einer im Caritasverband für die Diözese Würzburg angebotenen Informations- und Weiterbildungsveranstaltung für angeschlossene Verbände und Einrichtungen. Unten den gut 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren auch Vertreterinnen und Vertreter unterfränkischer Ordensgemeinschaften und Pfarreien.
„Wir muten Ihnen heute einiges zu“, meinte Domkapitular Clemens Bieber und verwies auf die hochsommerlichen Temperaturen im Caritashaus und die komplexe Rechtsmaterie. In seiner Begrüßung dankte Bieber der Kanzlei Hemberger, Prinz, Siebenlist (HPS), die seit vielen Jahren nicht nur den Diözesanverband, sondern viele kirchliche Einrichtungen im Bistum Würzburg zuverlässig berate und begleite.
Gemeinsam führten Ingrid Hemberger und Stephan Lüneburg durch den Nachmittag. Lüneburg stellte klar, dass nicht die gemeinnützigen Vereine (e. V.) und Gesellschaften (gGmbH), sondern lediglich die Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R) von den anstehenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz betroffen seien. „Hier geht es also um Kirchengemeinden und beispielweise Kindergärten, die nicht als Verein organisiert sind, sondern zu einer Kirchenstiftung gehören“, so der studierte Steuerrechtler.
Lüneburg verglich die Änderungen mit den Neuregelungen zum Datenschutz. „Am Anfang gibt es Fragen über Fragen und große Unsicherheiten.“ Vieles werde sich erst nach und nach klären. Es sei jedoch richtig, sich rechtzeitig mit den bevorstehenden Herausforderungen zu befassen. Hemberger und Lüneburg führten in die Thematik, ihre Hintergründe und Herausforderungen ein und erläuterten anhand von zahlreichen Beispielen die konkreten Ausformungen des vielzitierten § 2b UStG. Viele originär kirchliche Aufgaben und Angebote werden auch in Zukunft befreit bleiben, andere hingegen unter Umständen versteuert werden müssen.
„Wir empfehlen, jede einzelne Leistung zu prüfen und gegebenenfalls Gebührenkataloge zu erstellen“, war einer der Ratschläge. Ausdrücklich zur Lektüre empfohlen wurde die Handreichung Nr. 298 der Deutschen Bischofskonferenz „Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten kirchlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG ab 1. Januar 2021“.
Hemberger und Lüneburg nahmen sich Zeit, um viele Fragen aus dem interessierten Publikum zu beantworten. Wie steht es zukünftig um die Vermietung von Räumlichkeiten einer Pfarrei? Was ist mit Verkaufsaktionen auf einem Kindergartenfest? Bis zu welcher Höhe greifen zukünftig die Regeln für Kleinunternehmer? (§ 19 UStG ) Ist es sinnvoll, mehrere kleine Fördervereinen zu gründen? Wie müssen Verträge neugestaltet werden?
Lüneburg stellte klar, dass eine zweistündige Veranstaltung nur ein Anfang sei und es weiterer Beschäftigung bedürfe. „Behalten Sie das Thema im Blick und sensibilisieren Sie auch die Verantwortlichen in ihrem Arbeitsumfeld.“
Sebastian Schoknecht